Illegale Glücksspielwerbung: Behörden gehen stärker gegen Streamer im Ausland vor
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) hat kürzlich eine bedeutende Entscheidung getroffen: Streamer im Ausland, die unerlaubtes Online-Glücksspiel bewerben und dabei den deutschen Markt ansprechen, können nun zur Rechenschaft gezogen werden. Diese Maßnahme markiert einen wichtigen Schritt im Kampf gegen illegale Glücksspielwerbung und verdeutlicht die Entschlossenheit der GGL, den Jugendschutz und die allgemeine Sicherheit im Glücksspielbereich zu stärken.
Richtlinien für Glücksspiel-Streams
Damit deutsche Streamer legal Glücksspielinhalte auf Social Media Plattformen wie Twitch oder YouTube streamen können, müssen bestimmte Bedingungen eingehalten werden:
- Lizenziert spielen: Deutsche Streamer dürfen nur bei Anbietern spielen, die in Deutschland offiziell lizenziert sind. Es muss sich um legale Online Casinos handeln, die eine offizielle Erlaubnis der deutschen Glücksspielbehörde haben.
- Werberegulierung einhalten: Die Streamer müssen sich an die Werberegulierung des Glücksspielstaatsvertrags halten. Diese Regulierung legt fest, wie Glücksspiel beworben werden darf, um sicherzustellen, dass die Werbung nicht irreführend oder auf Kinder und Jugendliche ausgerichtet ist.
- Altersbeschränkung: Der Stream muss als “ab 18” gekennzeichnet sein, um sicherzustellen, dass nur volljährige Zuschauer den Inhalt sehen können. Dies dient dem Jugendschutz und stellt sicher, dass Minderjährige keinen Zugang zu Glücksspielinhalten haben.
Solange Streamer sich für lizenzierte deutsche Casino Anbieter entscheiden, die Werberegeln einhalten und sicherstellen, dass ihre Zuschauer volljährig sind, können sie legal Glücksspielinhalte streamen. Jegliche Abweichung von diesen Regeln, insbesondere das Spielen bei illegalen Anbietern oder das Missachten der Werberegulierungen, kann rechtliche Folgen haben.
Gericht bestätigt Handlungsbefugnis der GGL
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Sachsen-Anhalt hat kürzlich die Rechtmäßigkeit einer Unterlassungsverfügung der GGL gegen einen deutschen Streamer mit Sitz im Ausland bestätigt. Dieser Streamer hatte an virtuellen Automatenspielen teilgenommen, die Aufnahmen in deutscher Sprache veröffentlicht und sich damit direkt an ein deutsches Publikum gewandt. Das Gericht entschied, dass diese Praxis gegen deutsche Glücksspielgesetze verstößt und die GGL berechtigt ist, solche Aktivitäten zu unterbinden.
Die Entscheidung des OVG stützt sich auf das völkerrechtliche Territorialitätsprinzip, wonach die Regelungsgewalt der deutschen Behörden legitimiert ist, da die Inhalte auf den deutschsprachigen Raum ausgerichtet sind und somit eine werbende Wirkung in Deutschland entfalten.
Signalwirkung für die Glücksspielbranche
Diese Entscheidung hat eine weitreichende Signalwirkung. Ronald Benter, Vorstand der GGL, betonte, dass die Behörde nun noch intensiver gegen Streamer mit Sitz im Ausland vorgehen wird. Die Verbreitung von Glücksspielinhalten über Streaming-Plattformen sei eine der häufigsten und gefährlichsten Werbeformen, die insbesondere Minderjährige beeinflussen können. Durch die sicht- und erlebbare Darstellung des Glücksspiels werde dieses als normal und alltäglich wahrgenommen, was die Risiken für jugendliche Zuschauer erheblich erhöhe.
Schutz der Jugend im Fokus
Die GGL verweist auf Studien, die belegen, dass ein großer Teil der jugendlichen Zuschauer durch Glücksspielwerbung auf Streaming-Plattformen zur Teilnahme an unerlaubten Glücksspielen verleitet wird. Dies stellt eine erhebliche Gefahr für den Jugendschutz dar. Die Entscheidung des OVG Sachsen-Anhalt unterstützt die GGL in ihrem Bestreben, die Auswirkungen solcher Werbung zu minimieren.
Laut einer Studie der UK Gambling Commission sind 36% der 17- bis 18-Jährigen und 47% der 11- bis 16-Jährigen durch solche Werbung beeinflusst worden. Diese Zahlen unterstreichen die Notwendigkeit, entschlossen gegen Glücksspielwerbung vorzugehen, um die Jugend vor den Gefahren des Glücksspiels zu schützen.
Effizienz der Gefahrenabwehr
Das Gericht stellte klar, dass die GGL nicht verpflichtet sei, vorrangig gegen die Streaming-Plattformen selbst vorzugehen. Auch Anbieter wie Novoline Online Casinos oder Online Casinos mit Merkur Spielautomaten bleiben verschont. Stattdessen sei es effizienter, direkt gegen die Streamer zu agieren, die die unerlaubten Inhalte verbreiten. Diese pragmatische Herangehensweise ermöglicht es der GGL, schneller und zielgerichteter zu handeln, um die Verbreitung illegaler Glücksspielwerbung zu stoppen und die Einhaltung der Glücksspielgesetze sicherzustellen.
Zukunftsaussichten
Durch die klare Positionierung gegen Streamer im Ausland, die sich an ein deutsches Publikum richten, setzt die Behörde ein starkes Zeichen für den Jugendschutz und die Sicherheit im Glücksspielbereich. Die Entscheidung des OVG Sachsen-Anhalt könnte wegweisend für die Regulierung des Online-Glücksspiels in Deutschland sein. Diese Maßnahmen könnten dazu beitragen, das Vertrauen in den regulierten Glücksspielmarkt zu stärken und die Attraktivität legaler Glücksspielangebote zu erhöhen.
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder wird auch in Zukunft konsequent gegen illegale Aktivitäten vorgehen und den Schutz der Spieler in den Mittelpunkt ihrer Arbeit stellen. Sie plant, ihre Bemühungen weiter zu intensivieren und die Zusammenarbeit mit anderen Regulierungsbehörden und Plattformen zu verstärken.
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