Fürstenfeldbruck: Spielhallenbetreiber ziehen gegen neue Auflagen vor Gericht
Die Stadt Fürstenfeldbruck hat ihre Regelungen zur Spielsuchtprävention verschärft, was nun zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit den betroffenen Spielhallenbetreibern führte. Vor dem Verwaltungsgericht München stand die umstrittene zeitliche Abstandsregelung auf dem Prüfstand.
Strenge Maßnahmen zur Eindämmung der Spielsucht
Die bayerische Kreisstadt Fürstenfeldbruck hat eine neue Regelung eingeführt, die vorsieht, dass Besucher von Spielhallen, die nahe beieinander liegen, bestimmte zeitliche Abstände einhalten müssen. Diese Regelung betrifft insbesondere Verbund-Spielhallen, bei denen nun zwischen den Besuchen ein Mindestabstand eingehalten werden muss. Im konkreten Fall wurden für einen Betreiber von acht Spielhallen in der Hasenheide, Am Hardtanger und am Rudolf-Diesel-Ring Wartezeiten von fünf Minuten in zwei Fällen und 20 Minuten in sechs Fällen vorgeschrieben.
Begründung der Stadt
Laut einer Sprecherin des Rathauses dient die Maßnahme nicht der Einschränkung der Spielhallenerlaubnis selbst, sondern soll einen sogenannten “Abkühleffekt” erzielen. Diese Wartezeiten sollen den Besuchern die Gelegenheit geben, ihr Spielverhalten zu überdenken und sich möglicher Spielsuchtprobleme bewusst zu werden. Die Stadt sieht darin einen wichtigen Beitrag zur Spielsuchtprävention. Wer in der Vergangenheit ein seriöses Online Casino mit deutscher Lizenz besucht hat, kennt möglicherweise ähnliche Maßnahmen bereits.
Gerichtliche Überprüfung
Im Verwaltungsgericht München wurden die neuen Vorschriften kontrovers diskutiert. Verwaltungsrichter Gänslmayer signalisierte, dass er die fünfminütige Wartezeit für akzeptabel hält, jedoch erhebliche Zweifel an der Angemessenheit der 20-minütigen Regelung äußerte. Der Anwalt der Kläger betonte, dass die Spieler jederzeit auch online Echtgeld Slots spielen könnten, wodurch die Wirksamkeit der Wartezeiten infrage gestellt sei.
Einführung von Spielgastkarten
Zusätzlich zu den zeitlichen Abständen hat die Stadt sogenannte Spielgastkarten eingeführt. Diese Karten sind gerätebezogen und sollen sicherstellen, dass ein Spieler beim Wechsel des Spielgeräts oder der Spielhalle neu überprüft wird, um mögliche Sperren im Spielersperrsystem “Oasis” zu berücksichtigen. Die Stadt argumentiert, dass bei benachbarten Hallen eine erneute Kontrolle nicht immer zuverlässig sei, da oft dieselbe Spielaufsicht zuständig ist.
Bereitschaft zur Kompromissfindung
Während der Verhandlung zeigte sich die Stadt bereit, die Abstandsregelungen anzupassen und die Wartezeiten auf fünf Minuten zu reduzieren. Der klagende Betreiber forderte jedoch die vollständige Aufhebung der Bescheide für alle acht betroffenen Spielhallen. Ein abschließendes Urteil wurde noch nicht gefällt und soll den Beteiligten in den nächsten Tagen zugestellt werden.
Die Entscheidung des Gerichts wird mit Spannung erwartet und könnte wegweisend für die zukünftige Regulierungspraxis der Stadt Fürstenfeldbruck sein. Die Maßnahme zielt darauf ab, eine Balance zwischen Spielsuchtprävention und den wirtschaftlichen Interessen der Spielhallenbetreiber zu finden.
Jemand, der der neuen Abstandsregelung oder einer Gewinnobergrenze von 400€ pro Stunde an landbasierten Spielautomaten oder der Regelung des maximal erlaubten Verlusts von 60€ pro Stunde an Spielhallen Automaten nicht zustimmt, dem bleibt wohl kaum eine andere Wahl, als den Übergang vom terrestrischen hin zum digitalen Glücksspiel zu vollziehen. Doch auch deutsche Online Casinos sind in der Vergangenheit von strengen Regulierungen, die immer wieder angepasst wurden, nicht verschont geblieben – etwas, was vor der Wahl einer seriösen Internet-Spielothek berücksichtigt werden sollte.
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